Rolf Krämer Höhenarbeiten
Ausbildung für Absturzsicherung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Ausbildungs-Angebot zur Anwendung. Gültigkeit: ab 1. Januar 2016.
ZAHLUNG DES KURSGELDES
Die Rechnung wird nach Kursende versandt und ist innert 10 Tagen zahlbar. Der darin aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet Sie in jedem Fall zur Zahlung des Kursgeldes.
KURSORGANISATION
Aus organisatorischen Gründen behält sich Rolf Krämer Höhenarbeiten vor, Kurse zusammenzulegen und/oder den Durchführungsort zu ändern. Fällt eine Kursleitung aus, kann ein Kursleiterwechsel vorgenommen oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.
KURSPLÄTZE UND DURCHFÜHRUNG
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt.
KURSAUSSCHLUSS
Die Kursleitung behält sich vor, einen oder mehrere Kursteilnehmer aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In diesem Fall ist das ganze Kursgeld geschuldet. Kursausschluss kann aufgrund Verständigungsschwierigkeiten sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.) erfolgen.
ABMELDUNGEN
Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz, teilweise oder keinesfalls erlassen.
Bitte beachten Sie folgende Regelung:
In jedem Fall brauchen wir von Ihnen eine schriftliche Kursabmeldung. Als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum Ihres Schreibens bei uns. Der Erlass Ihres Kursgeldes ist wie folgt geregelt:
Abmeldezeitpunkt Rücktrittsgebühr
Bis 10 Kalendertage vor Kursbeginn: 10 % des Kursgeldes
Ab 10 bis 5 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % des Kursgeldes
Weniger als 5 Kalendertage vor Kursbeginn: 100 % des Kursgeldes
Ausnahmen: Als kurzfristige Absenzgründe gelten Unfall oder Krankheit (ärztliches Zeugnis nötig), ein Todesfall in der Familie/im engsten Freundeskreis und «Höhere Gewalt». Diese ziehen keine Stornogebühr nach sich.
Falls der Kurs infolge Teilnehmermangels nicht durchgeführt werden kann, werden wir Sie frühestmöglich informieren und Ihnen einen anderen Terminvorschlag unterbreiten.
VERSICHERUNG
Für alle von Rolf Krämer Höhenarbeiten organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen von Rolf Krämer Höhenarbeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann Rolf Krämer Höhenarbeiten nicht haftbar gemacht werden.
PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
GERICHTSSTAND
Für alle Rechtsbeziehungen mit Rolf Krämer Höhenarbeiten ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von Rolf Krämer Höhenarbeiten.
Rolf Krämer Höhenarbeiten Lochstrasse 89 8200 Schaffhausen